Was ändert die neue Datenschutz-Grundverordnung für das Veröffentlichen von Röntgenbildern im Internet?

Sie ist in aller Munde und viele sind zumindest genervt. Die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung wird in fast allen Medien diskutiert und ist der Grund dafür, dass bei vielen eine objektive oder zumindest subjektive Rechtsunsicherheit seit dem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 entstanden ist.

Hier will ich nur auf einen Punkt eingehen, der auf OnkelPaul.de Thema ist, nämlich die Frage, ob sich für die Veröffentlichung von Röntgenbildern im Internet etwas ändert.

Anonym !

Dabei bin ich schon darauf eingegangen, dass natürlich solche Bilder sauber anonymisiert werden müssen. Und auch darauf, dass auch nicht durch das Bild als solches der Patienten erkennbar sein darf (Piercing etc.).

Und das ist schon der entscheidende Punkt, denn in dem Erwägungsgrund 26 zur DSGVO ist explizit formuliert:

“Die Grundsätze des Datenschutzes sollten daher nicht für anonyme Informationen gelten, d.h. für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann.” (ganzer Text hier)

Ich bin juristisch Laie, so dass ich dringend davon abraten muss, sich auf mich zu beziehen, wenn es da zu irgendwelchen Auseinandersetzungen kommen sollte. Aber ich denke, dass man mit dieser Quelle doch die Frage gut beantworten kann.

2 Antworten auf „Was ändert die neue Datenschutz-Grundverordnung für das Veröffentlichen von Röntgenbildern im Internet?“

  1. Ein interessanter Artikel über Datenschutz-Grundverordnung für das Veröffentlichen von Röntgenbildern im Internet. Das Ergebnisbild von Röntgen wird heutzutage oft per E-Mail versendet und ich denke, dass es sehr praktisch ist. Gut zu wissen, dass wir in Deutschland dieses bestimmte Recht haben, sodass man anonym bleiben kann.

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